Notfallzulassung für Kartoffelanbau
Nach den Zuckerrübenbauern können jetzt auch die Kartoffelerzeuger die sich stark ausbreitende Schilf-Glasflügelzikade bekämpfen und so Ernteausfälle verhindern. Möglich macht dies eine zeitlich befristete Notfallzulassung für regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Mittwoch (23.4.) für den Kartoffelanbau erteilt hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Zeitraum von 120 Tagen. Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt.
Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier sind nach Angaben des BVL zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen worden, so etwa Mindestabstände oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Außerdem dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden.
Dem BVL zufolge verbreitet die Schilf-Glasflügelzikade in einigen Regionen Deutschlands Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Sauge die Zikade an den Pflanzen, übertrage sie bakterielle Erreger. Bei der Kartoffel löse sie die "bakterielle Knollenwelke" aus. Da sich die bakteriellen Erreger nicht direkt bekämpfen ließen, müssten Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger ansetzen.
Aktuell prüft das Bundesamt weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse. Zudem wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht. AgE