BVL erlässt Notfallzulassung
Zuckerrübenbauern können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.
Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewandt werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, darunter unter anderem Mindestabstände.
"Die Schilf-Glasflügelzikade ist die größte pflanzenbauliche Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen", kommentierte der WVZ-Vorsitzende Stefan Streng. Die Ausnahmegenehmigungen helfen akut, gleichzeitig seien Lösungen für eine langfristige Eindämmung nötig. Nach Ansicht des WVZ braucht es gegen die Zikade reguläre Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Zudem müsse mehr Geld in die Forschung gesteckt werden - gefordert sei dafür auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Und schließlich mahnt der Verband Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um der Zikadenpopulation über den Winter hinweg die Nahrungsgrundlage zu entziehen. AgE