Eine Checkliste für den Anbau von Lupinen finden Sie hier.
Die derzeit noch geltenden Sonderregelungen für den Import von Agrarwaren aus der Ukraine werden voraussichtlich im Sommer auslaufen. Das hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag (31.3.) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments angekündigt. Demnach sollen die autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) kein weiteres Mal verlängert werden.
Laut Hansen wird nach dem 5. Juni wieder das bestehende Freihandelsabkommen mit der Ukraine (DCFTA) greifen. Vorstellbar ist aus Sicht des Agrarkommissars, dass die Vereinbarung vorher noch modernisiert werden kann. Dann würden angepasste Zollkontingente gelten, was Hansen zufolge im Vergleich mit den ATM niedrigere Einfuhrmengen bedeuten würde. Schon länger ist in Brüssel zu hören, dass die EU-Kommission mit der Ukraine intensiv über eine Weiterentwicklung des DCFTA verhandelt.
Ein modernisiertes umfassendes Handelsabkommen würde nach Angaben des Agrarkommissars auch helfen, die Ukraine auf einen EU-Beitritt vorzubereiten, etwa im Hinblick auf die schrittweise Anpassung der Produktionsstandards. Konkret nannte er die Haltungsbedingungen von Legehennen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hansen zufolge bestehen in der EU-Kommission grundsätzlichere Pläne, den Marktzugang für Produkte, die mit Hilfe von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, einzuschränken. Weder Landwirte noch Verbraucher hätten Verständnis dafür, dass die EU Erzeugnisse importiere, die mit Wirkstoffen behandelt wurden, die innerhalb der EU aus guten Gründen verboten seien, so der Agrarkommissar.
Mit Blick auf die handelspolitischen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU betonte Hansen, dass die EU-Kommission eine Verhandlungslösung anstrebe. Ziel sei es, jede Möglichkeit zur Deeskalation zu nutzen und die Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Gleichzeitig sprach er jedoch auch die Instrumente der EU gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern an. Den USA warf er vor, die EU regelmäßig im Bereich Landwirtschaft zu erpressen.
Verlängerung kein Selbstläufer
Die ATM waren 2022 zur Unterstützung der Ukraine eingeführt worden und sind seitdem mehrfach verlängert worden. Die Maßnahmen wurden allerdings von zunehmenden Kontroversen begleitet, 2024 hatten Rat und EU-Parlament lange um einen Kompromiss ringen müssen und zusätzliche Beschränkungen beschlossen.
Die Maßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des DCFTA noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden. AgE