26.03.2025

Druck auf dem Kessel

Die Agrarministerkonferenz (AMK) wird aller Voraussicht nach den Handlungsdruck in der Düngepolitik bekräftigen. Sowohl Nordrhein-Westfalen als auch Mecklenburg-Vorpommern fordern in ihren Beschlussvorlagen, die notwendigen Änderungen des Düngegesetzes schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, um keinen neuerlichen Konflikt mit der Europäischen Kommission zu riskieren. In der vergangenen Legislaturperiode war eine Gesetzesnovelle gescheitert.
Im NRW-Vorschlag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeit an einer Monitoringverordnung in enger Abstimmung mit den Ländern zügig abzuschließen. Mit der Verordnung soll der Brüsseler Forderung nachgekommen werden, die Wirksamkeit der bestehenden Düngeregeln nachzuweisen. Parallel dazu soll dem Düsseldorfer Agrarressort zufolge ein Konzept für eine verursachergerechte, einzelbetriebliche Differenzierung von Anforderungen der Düngeverordnung im Rahmen des Monitorings fertiggestellt werden. Daneben sollen Widersprüche in der Düngeverordnung zwischen pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen auf der einen und Umweltzielen auf der anderen Seite aufgelöst werden.
Nachweis notwendig
Mecklenburg-Vorpommern fordert in seinem Beschlussvorschlag ausdrücklich, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben und auf eine Ermächtigung im Düngegesetz für eine Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz zu verzichten. Gleichzeitig sei eine Ermächtigung für eine Monitoringverordnung jedoch unerlässlich.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert einen Verzicht auf eine Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz als Beitrag zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig müssten im Düngegesetz bereits Eckwerte für eine Maßnahmendifferenzierung und mehr Verursachergerechtigkeit verankert werden. Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssten in und außerhalb von Roten Gebieten von Auflagen des Düngerechts befreit werden können, heißt es in einem Schreiben von DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken an die Amtschefs der Länderagrarressorts. AgE

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