17.02.2025

Bundesrat billigt Biomassepaket

Die Bundesländer haben das sogenannte "Biomassepaket" abgenickt. Der Bundesrat billigte am Freitag (14.2.) die entsprechenden Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Das Paket sieht eine deutliche Erhöhung der Ausschreibevolumina für Biogasanlagen für die Jahre 2025 und 2026 sowie neue Förderbedingungen vor.
Angekündigt hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck das Biomassepaket bereits im vergangenen Sommer. Ende Januar beschloss der Bundestag letztlich mit Stimmen der Union, SPD und Grünen einen zwischen den Parteien ausgehandelten Kompromiss.
Durch das Gesetz wird das Ausschreibevolumen in diesem Jahr von 400 auf 1.300 Megawatt erhöht, 2026 sind es dann 1.126 Megawatt. In das Segment für Biogas sollen außerdem nicht bezuschlagte Volumina aus der Biomethan-Ausschreibung übertragen werden. Bestandsanlagen, denen ansonsten nach Auslaufen des ersten Förderzeitraumes die Stilllegung drohte, soll damit eine Zukunftsperspektive gegeben werden.
Angereizt wird zudem die netzdienliche Flexibilisierung der Anlagen - das heißt, gezielt in Zeiten mit wenig Wind und Sonne Strom zu erzeugen. Dafür wird unter anderem der Flexibilisierungszuschlag von bislang 65 Euro je Kilowattstunde auf 100 Euro angehoben. Zudem entfällt bei niedrigen Strompreisen von weniger als 2 Cent die Förderung. Die Vergütungsperiode beträgt 12 Jahre.
Die Bioenergiebranche hatte das Paket begrüßt, aber bereits weitere Änderungswünsche angemeldet. Vor allem, dass sich die Vergütung ab sofort nach Betriebsviertelstunden richten soll, war auf Kritik gestoßen. Vertreter landwirtschaftlicher Interessen hatten dagegen die Verschärfung des sogenannten "Maisdeckels" moniert, also der Regelung, die aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit die energetische Nutzung von Mais begrenzen soll. AgE

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