14.02.2025

Es drohen Einschränkungen

Für die Anwendung des Fungizidwirkstoffs Cyprodinil in der Europäischen Union drohen ab dem kommenden Jahr deutliche Einschränkungen. Wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer kürzlich präsentierten Stellungnahme für die Europäische Kommission darlegt, wirkt Cyprodinil auf Menschen und andere Nichtzielorganismen als endokriner Disruptor. Mit anderen Worten besteht die Gefahr, dass das körpereigene Hormonsystem gestört werden könnte und dadurch schädliche Gesundheitswirkungen drohen.
Die Behörde konstatiert ein "hohes Risiko" für Nicht-Zielorganismen wie wild lebenden terrestrischen Wirbeltieren sowie für Wasserorganismen. Darüber hinaus konnte die Risikobewertung für sedimentbewohnende Organismen, für Honigbienenlarven und für Regenwürmer nicht abgeschlossen werden.
Ferner fehlen laut der EFSA im Bereich des Verbleibs in der Umwelt geeignete Informationen über die Auswirkungen von Wasseraufbereitungsverfahren. Unklarheit bestehe etwa mit Blick auf die Art der Rückstände des Wirkstoffs und seiner möglichen Metaboliten in Oberflächengewässern. Dies könne unter anderem bei der Trinkwassergewinnung zu Problemen führen.
Syngenta hat erneute Zulassung beantragt
Cyprodinil wird als Breitband Fungizid eingesetzt. Es ist ein vergleichsweise beliebtes Mittel gegen Halmbruchkrankheiten bei Getreidearten wie Weizen, Gerste und Roggen. Apfelbauern setzen den Wirkstoff gegen Apfelschorf ein. Für Winzer kommen Mittel mit Cyprodinil unter anderem gegen Schlauchpilze wie Grauschimmel zum Einsatz.
Der vorliegende EFSA-Report basiert auf Datenanalysen des berichterstattenden Mitgliedstaats (EMS) Frankreich und des mitberichterstattenden Mitgliedstaats (Co-RMS) Bulgarien. Das Unternehmen Syngenta Crop Protection AG hatte zuvor einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Cyprodinil eingereicht. Die Zulassung in der EU läuft am 31. Oktober 2026 ab. Nun obliegt der EU-Kommission die Entscheidung, ob ein neuer Vorschlag für eine Wiederzulassung präsentiert wird, und wenn ja, inwieweit Nutzungseinschränkungen gefordert werden. Im Anschluss entscheiden die Mitgliedstaaten über den Kommissionsvorschlag. Sollte im dafür zuständigen Gremium, dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF), keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen potenziellen Vorschlag der Kommission zustande kommen, könnte die Brüsseler Behörde selbst über den eigenen Vorschlag befinden. AgE

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