03.10.2024

Vermittlungsverfahren kommt

Das Düngegesetz geht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das hat am Mittwoch (2.10.) das Bundeskabinett beschlossen. Hauptstreitpunkt zwischen Bund und Ländern ist bekanntlich die Stoffstrombilanz. Das Angebot der Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen, um anschließend gemeinsam mit den Ländern eine Neuauflage zu erarbeiten, konnte die meisten Länder seinerzeit nicht überzeugen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung. Offensichtlich bestehe politischer Konsens darüber, die Stoffstrombilanz zu streichen. Insgesamt sieht der DBV nach seinen Worten erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des neuen Düngegesetzes.
Für die deutsche Landwirtschaft ist nach Rukwieds Worten entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird. "Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission", betonte der DBV-Präsident. Die Stoffstrombilanz müsse daher ersatzlos gestrichen werden.
Rukwied zufolge müssen nun im Vermittlungsausschuss die Grundlage und erste Festlegungen für mehr Verursachergerechtigkeit gelegt werden. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssten von den strengen Regelungen in den Roten Gebieten befreit werden beziehungsweise Erleichterungen von der Düngeverordnung nutzen können. AgE

Menü